Vererben

Viele Menschen möchten in die Zukunft investieren und das auch über das eigene Leben hinaus. Mit einer testamentarischen Verfügung kann noch zu Lebzeiten eine Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation, also auch eine Stiftung festgelegt werden.

Setzen Sie Zeichen über Ihren Tod hinaus, indem Sie die Stiftung CITOYEN als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken und so unsere Arbeit nachhaltig unterstützen. Sie können mit Ihrem Testament

  • eine Zustiftung in den Kapitalstock tätigen
  • eine Treuhandstiftung oder eine rechtsfähige Stiftung unter dem Dach der Stiftung CIOTYEN von Todes wegen gründen
  • eine langfristige Projektförderung bestimmen

Wird die Stiftung CITOYEN als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin in einer letztwilligen Verfügung bedacht, bleibt sie erbschaftssteuerfrei. Darüber hinaus findet eine rückwirkende Befreiung von der Erbschaftssteuer für Erben statt, die ihr ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Stiftung übertragen.

Wir unterstützen Sie gern bei Ihren Überlegungen.