Vererben
Möchten Sie auch über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken?
Mit einer testamentarischen Verfügung können Sie die Stiftung CITOYEN als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken und so unsere Arbeit nachhaltig unterstützen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
- eine Zustiftung in den Kapitalstock tätigen
- eine Treuhandstiftung oder eine rechtsfähige Stiftung unter dem Dach der Stiftung CITOYEN von Todes wegen gründen
- eine langfristige Projektförderung bestimmen
Wenn die Stiftung CITOYEN in Ihrem Testament bedacht wird, bleibt sie erbschaftssteuerfrei. Zudem können Erben eine rückwirkende Befreiung von der Erbschaftssteuer erhalten, wenn sie das geerbte Vermögen innerhalb von zwei Jahren an die Stiftung übertragen.
Für den Fall, dass Sie die Stiftung CITOYEN in Ihrem Testament als Erbin einsetzen möchten, beraten wir Sie gern und unterstützen Sie bei Ihren Überlegungen.
Kontakt: 069-69 67 28 78 oder
unter info@stiftung-citoyen.de